Atemschutz
Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man Personen, die sowohl
medizinisch als auch ausbildungsmäßig in der Lage sind, ein
Atemschutzgerät (üblicherweise: Pressluftatmer, Kreislaufgerät oder
nur Maske mit Atemschutzfilter) zu tragen.
Diese Geräte sollen bei Arbeiten beziehungsweise Einsätzen verhindern,
dass reizende oder gar giftige Stoffe in die Augen oder Atemwege
und somit in den Blutkreislauf geraten.
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird an verschiedenen Standorten im Landkreis angeboten und dauert insgesamt 24 Stunden.
Sie wird ebenfalls in der Freizeit der Feuerwehrmänner, meist aufgeteilt auf 3 Samstage, durchgeführt.
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